Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchsinnes eine Spur verfolgen, Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen.

 

Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (FPr1-3, FH 1 und FH 2). Die Fährtenhundprüfungen sind spezielle Prüfungen, bei denen der Hund nur in der Fährtenarbeit vorgeführt wird. Vorrausetzung ist natürlich auch hier, die bestandene Begleithundeprüfung.

 

Die Fährtenarbeit ist gerade für den Junghund der ideale Einstieg in den Hundesport, denn eine Fährte mit der Nase zu verfolgen, ist ihm angeboren. Zertretene Gräser, Kleinstlebewesen und die verletzte Ackerkrume senden Gerüche aus, die der Hund mit seiner feinen Nase aufnehmen und von dem andersgearteten Duft der Umgebung unterscheiden kann. Der Hund lernt unter einfühlsamer Anleitung das er der Fährte folgen soll. Entsprechend der verschiedenen Prüfungsstufen steigern sich die Anforderungen an den Hund: Zuerst legt der Hundeführer die Fährte selbst, ab FPr 2 wird dies von einer zweiten Person gelegt. Daneben wird die Zeit zwischen Legen und Ausarbeiten der Fährte verlängert und die Zahl der Richtungsänderungen und "verlorenen" Gegenständen erhöht.


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